Page 101 - Investition_Tadschikistan
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- Die Lieferung von hergestellten Produkten durch den Investor
während der Durchführung der Produktionsteilungsvereinbarung
ist von der Mehrwertsteuer befreit.
- Lieferung von hergestellten Produkten durch den Investor
während der Umsetzung der Vereinbarung über die Aufteilung der
Produkte, von der Verbrauchsteuer befreit.
- Der Anleger ist bei der Durchführung einer
Produktaufteilungsvereinbarung von der Einkommensteuer
befreit.
- Die Einfuhr von Gegenständen durch den Investor zur
Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Vereinbarung über die
Aufteilung der Erzeugnisse ist von der Mehrwertsteuer befreit.
- Begeben Sie eine Lizenz als Teil einer Vereinbarung über die
gemeinsame Nutzung von Produkten innerhalb von 30 Tagen nach
ihrer Unterzeichnung aus, ohne zusätzliche Dokumente zur
Verfügung zu stellen oder eine zusätzliche Genehmigung
einzuholen.
- Die Einfuhr von Produktions- und technologischen Ausrüstungen
und -komponenten ist von den Zöllen befreit.
- Ein Zweijähriges Moratorium für Inspektionen von Unternehmen
im Produktionsbereich (2018-2020).
- Neue Unternehmen, die Waren herstellen, sind von der
Einkommensteuer befreit, vorbehaltlich ihrer Einführung durch
die Gründer innerhalb von 12 Monaten nach der staatlichen
Registrierung der folgenden Investitionen in den gesetzlichen
Fonds:
(a) für 3 Jahre, wenn dieInvestition mehr als 500.000 US-Dollar
beträgt. USA auf 2 Millionen 1,5 Millionen US-Dollar Die
Vereinigten Staaten;
b) für 4 Jahre, wenn die Investition über 2 Millionen beträgt. bis zu
5 Millionen 1,5 Millionen US-Dollar Die Vereinigten Staaten;
5 Jahre, wenn die Investition 5 Millionenübersteigt. 1,5 Millionen
US-Dollar Vereinigte Staaten
- Besondere Lizenzregelung im Rahmen der
Investitionsvereinbarung (einschließlich vereinfachter Art der
Ausstellung, Wiedergutachtung, Verlängerung der im Rahmen
einer Investitionsvereinbarung vorgesehenen Lizenzen, Erteilung
von Lizenzen für einen Zeitraum, der die maximale Gültigkeit der
Lizenz überschreitet) vollständige oder teilweise Befreiung von
der Zahlung von Lizenzgebühren und -gebühren).
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