Page 123 - Investition_Tadschikistan
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- Die  Lieferung  von  Hergestelltenprodukten  durch  den  Investor
                                             während der Durchführung der Produktionsteilungsvereinbarung
                                             ist von der Mehrwertsteuer befreit.
                                           - Lieferung  von  hergestellten  Produkten    durch  den  Investor
                                             während der Umsetzung der Vereinbarung über die Aufteilung der
                                             Produkte, von der Verbrauchsteuer befreit.
                                           - Der     Anleger     ist    bei     der     Durchführung       einer
                                             Produktaufteilungsvereinbarung  von  der  Einkommensteuer
                                             befreit.
                                           - Die  Einfuhr  von  Gegenständen  durch  den  Investor  zur
                                             Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Vereinbarung über die
                                             Aufteilung der Erzeugnisse ist von der Mehrwertsteuer befreit.
                                           - Begeben  Sie  eine  Lizenz  als  Teil  einer  Vereinbarung  über  die
                                             gemeinsame Nutzung von Produkten innerhalb von 30 Tagen nach
                                             ihrer  Unterzeichnung  aus,  ohne  zusätzliche  Dokumente  zur
                                             Verfügung  zu  stellen  oder  eine  zusätzliche  Genehmigung
                                             einzuholen.
                                           - Die Einfuhr von Produktions- und technologischen Ausrüstungen
                                             und -komponenten ist von den Zöllen befreit.
                                           - Ein Zweijähriges Moratorium für Inspektionen von Unternehmen
                                             im Produktionsbereich (2018-2020).
                                           - Neue  Unternehmen,  die  Waren  herstellen,  sind  von  der
        Vorteile und Vorlieben               Einkommensteuer  befreit,  vorbehaltlich  ihrer  Einführung  durch
                                             die  Gründer  innerhalb  von  12  Monaten  nach  der  staatlichen
                                             Registrierung  der  folgenden  Investitionen  in  den  gesetzlichen
                                             Fonds:
                                             a)  für  zwei  Jahre,    wenn  die  Investition  mehr  als  200.000  USD
                                             beträgt. USA bis 500.000  US-Dollar Die Vereinigten Staaten;
                                             b) für 3 Jahre, wenn die Investition  mehr als 500.000 US-Dollar
                                             beträgt. USA bis 2 Millionen US-Dollar;
                                             c) für 4 Jahre, wenn die Investition mehr als 2 Mio. EUR beträgt. bis
                                             zu 5 Millionen 1,5 Millionen US-Dollar Die Vereinigten Staaten;
                                             d) für 5 Jahre, wenn die Investition 5 Mio. eur en. 1,5 Millionen US-
                                             Dollar Die Vereinigten Staaten.
                                           - Besondere        Lizenzregelung        im        Rahmen         der
                                             Investitionsvereinbarung  (einschließlich  vereinfachter  Art  der
                                             Ausstellung,  Wiedergutachtung,  Verlängerung  der  im  Rahmen
                                             einer Investitionsvereinbarung vorgesehenen Lizenzen, Erteilung
                                             von Lizenzen für einen Zeitraum, der die maximale Gültigkeit der
                                             Lizenz  überschreitet)  vollständige  oder  teilweise  Befreiung  von
                                             der Zahlung von Lizenzgebühren und -gebühren).






















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