Page 132 - Investition_Tadschikistan
P. 132

- Die  Einfuhr  landwirtschaftlicher  Geräte  ist  von  Zöllen  und
                                             Mehrwertsteuer befreit;
                                           - Abgesenkt (50%) Der Mehrwertsteuersatz gilt für die Einfuhr und
                                             anschließende Lieferung von Neufahrzeugen (leichte Fahrzeuge,

                                             Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich für den menschlichen Verkehr
                                             bestimmt  sind,  Kraftfahrzeuge,  die  für  den  Warentransport
                                             bestimmt sind usw.);
                                           - Zuschüsse  (finanzielle  Unterstützung)  für  Einzelpersonen  und
                                             Einrichtungen,  die  in  bestimmten  Industriezweigen  des
                                             agroindustriellen Komplexes beschäftigt sind;
        Vorteile und Vorlieben
                                           - Eine  besondere  Steuer-  und  Zollregelung  kann  im  Einklang  mit
                                             einem  Investitionsabkommen  gewährt  werden  (einschließlich
                                             Befreiung  von  allen  Steuern,  anderen  Steuervergünstigungen
                                             sowie  von  allen  Zollzahlungen,  dem  beantragten  Zollverfahren;
                                             andere Zollleistungen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind).
                                           - der  Nulleinfuhrzollsatz  bei  der  Einfuhr  von  Waren  aus  den
                                             Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
                                             Ukraine;
                                           - Moratorium  für  zwei  Jahre  Inspektionen  von  Unternehmen  im
                                             Produktionsbereich (2018-2020);













                                           -  Die direkte Einfuhr von Waren für ihren eigenen Bedarf durch
                                               neu  gegründete  und  bestehende  Unternehmen,  die  in  der
                                               industriellen  Verarbeitung  von  Leder,  Wolle,  Rohseide  und
                                               anderen  landwirtschaftlichen  Rohstoffen  tätig  sind,  in  die
                                               Endprodukte  ist  ab  dem  1.  Januar  für  bis  zu  5  Jahre  von  den
                                               Zöllen  befreit,  beginnend  am  1.  Januar,  der  staatlichen
                                               Registrierung  neu  gegründeter  Unternehmen,  und  für
                                               bestehende Unternehmen - ab dem1. Januar 2018 .







                                             Technischer Pass der Anlage



                                                          132
   127   128   129   130   131   132   133   134   135   136   137